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Auch wenn Robinie nach EN 350-1 bzw. EN 350-2 in die Dauerhaftigkeitsklasse 1-2 (dauerhaft bis sehr dauerhaft) eingestuft wird, ist eine Berücksichtigung des Holzschutzes unerlässlich. Um eine längstmögliche Lebensdauer des Produktes zu erhalten, sollten die generellen Kriterien des konstruktiven Holzschutzes beachtet werden.
Behandlungen mit Holzschutzmitteln bzw. Imprägnierungen sind für Robinienholz jedoch nicht notwendig.
Das Ölen der Terrassendielen aus Robinie empfehlen wir nur Kunden, die keine Vergrauung der Oberfläche möchten. Mit Spezialöl können Sie die natürliche Erscheinungsbild der Robinie erhalten oder mit Pigmenten die gewünschte Farbnuance erreichen.